St. Martin ist zu recht stolz darauf, dass der Verein seit der Gründung im Jahr 1995 ohne staatliche Zuwendungen auskommt.
Dadurch sind wir unabhängig und können dort helfen, wo sich der Staat leider allzu oft seiner Verantwortung entzieht. Gerade weil solche privaten Projekte staatlicherseits nicht unterstützt werden, kann der Verein die Finger in die offene Wunde staatlichen Versagens legen. Beliebt macht man sich bei staatlichen Entscheidungsstellen damit nicht. Dies gilt aber auch für viele große sog. Hilfsorganisationen, denen oft die Distanz zu staatlichen Behörden fehlt. Dass etliche der großen Vereine nicht traurig sind, wenn kleinere und unabhängige Hilfsorganisationen durch staatlichen Druck in ihrer Existenz gefährdet werden, ist ein offenes Geheimnis.
Jede karitative Hilfsorganisation muss einen vernünftigen Interessenausgleich zwischen sozialem Engagement und professioneller Mitgliederwerbung machen. Nur durch unsere Mitglieder sind wir in der Lage dort Hilfe zu leisten, wo sie in der Gesellschaft benötigt wird. Mitgliederwerbung heißt auch Arbeit am sozialen Gewissen einer Gesellschaft. Und Mitgliederwerbung muss professionell sein. Mitarbeiter, die sich darum kümmern, dass Menschen anderen Menschen helfen, müssen dafür anständig bezahlt werden. Durch die Sammlungsverbote in Rheinland-Pfalz sind wir in die Lage geraten, dass wir diesen Menschen kein Gehalt mehr zahlen konnten. Im Ergebnis mussten Arbeitsplätze abgebaut werden.
Besonders enttäuschend sind die Erfahrungen für uns, weil Sankt Martin e.V. nicht nur mittels der konkreten Projektförderung soziale Perspektiven geschaffen hat.
Auch unseren Mitarbeitern in der Verwaltung und der Mitgliederbetreuung haben wir eine berufliche Perspektive eröffnet. Dank St. Martin hieß es auch im Verein: für Menschen arbeiten - statt von Hartz IV leben müssen. Die geschaffenen Beschäftigungsverhältnisse waren vollversicherungspflichtige Arbeitsplätze. Ein-Euro-Jobs oder Verträge auf 400-Euro-Basis gab es bei uns nicht. Leider haben die Probleme bei Sankt Martin e.V. dazu geführt, dass von ehemals sechs, heute nur noch zwei Angestellte für den Verein tätig sein können. Das Büro ist daher nur noch zeitweise besetzt.
Die steuerrechtliche Gemeinnützigkeit war immer ein Ziel, von dem wir dachten, dass damit auch der Erfolg als Hilfsorganisation verbunden sein würde. Leider mussten wir durch unsere eigene Erfahrung feststellen, dass die rechtliche Praxis der Finanzämter und Aufsichtsbehörden uneinheitlich ist. Wendet man sich als rechtlicher Laie an die Behörden, wird die lapidare Auskunft erteilt, dass man keinerlei Beratung erteilen dürfte. Aber trotz der Inanspruchnahme mehrerer Anwälte und Steuerberater, war es nicht möglich eine faire und adäquate Lösung im Zusammenwirken mit den staatlichen Stellen zu finden. Erst einmal in die Mühlen staatlicher Allmacht geraten, wurde uns schnell klar, dass wir unseren Vorstandsmitgliedern die ihre Arbeit im Ehrenamt verrichten, dass Haftungsrisiko für eine uneinheitliche Rechtsauslegung der Finanzbehörden nicht aufbürden dürfen. Warum etwa ein Finanzamt die Gehälter eines Sozialarbeiters, der für St. Martin ausschließlich Schuldenberatung gemacht hatte, als Verwaltungskosten bucht, dass bleibt das Geheimnis der Behörde.
Erfreulich ist für uns, dass trotz aller behördlichen Versuche uns Steine in den Weg zu kippen, St. Martin nach wie vor auf seine Mitglieder zählen kann. Wir konnten auch unter den schwierigen Bedingungen der letzten Jahre unsere Kooperationspartner weiter unterstützen und neue Kooperationspartner und soziale Projekte finden, die Dank unserer Mitglieder, da helfen, wo keine staatliche Stelle und keine große Hilfsorganisation helfen konnte oder wollte.